Berlin, 04. Juli 2025 – Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in dieser Woche das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) geändert. Damit ist nun auch im Münsingerpark in Spandau der Einsatz von Videoüberwachung möglich. Die SPD-Fraktion Spandau begrüßt diese Gesetzesänderung ausdrücklich und dankt der Innensenatorin Iris Spranger sowie der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus für ihren klaren Einsatz für mehr öffentliche Sicherheit.
„Die Änderung des ASOG war ein wichtiger Schritt, um gezielt auf Kriminalitätsschwerpunkte wie den Münsingerpark reagieren zu können. Dass künftig Videoüberwachung angeordnet werden kann, stärkt das Sicherheitsgefühl vieler Spandauerinnen und Spandauer und erleichtert zugleich die Arbeit der Polizei“, so der Co-Vorsitzende der SPD-Fraktion Spandau, Carsten Tuchen.
Die Spandauer SPD-Fraktion hat sich zuvor für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Münsingerpark eingesetzt – ein Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung einer Messerverbotszone im Park wurde in der BVV abgelehnt. Bezirksbürgermeister Frank Bewig (CDU) erklärte zudem, er habe „bereits alles versucht“.
Tatsächlich wurde auf Seiten des Bezirksamtes lange gezögert. Erst nach der Begehung des Münsingerparks durch Innensenatorin Iris Spranger, Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Spandauer SPD-Fraktion kam Bewegung in die Sache. Bewig hatte das Problem zuvor kleingeredet, wurde aber durch den politischen Druck auf Landes- und Bezirksebene zum Handeln gezwungen.
Die engen Kontakte der Spandauer SPD-Fraktion zur Innensenatorin sowie die enge Abstimmung mit der SPD-Fraktion im AGH haben maßgeblich dazu beigetragen, dass der Münsingerpark nun als Fall konkreter Gefährdungslage anerkannt wird.
„Wir setzen uns konsequent dafür ein, dass Sicherheit nicht vom Wohnort abhängt“, betont die Co-Vorsitzende der SPD-Fraktion Spandau, Ina Bittroff. „Wer durch einen Park geht, soll sich nicht fürchten müssen. Es ist unser Anspruch als SPD-Fraktion, dass Spandau sicher und lebenswert für alle ist.“