Anfragen

Durchsetzung der Verordnung zum Schutz der Landschaft der Rieselfelder Karolinenhöhe
  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, insbesondere das Amt für Umwelt- und Naturschutz, zur Durchsetzung derVerordnung zum Schutz der Landschaft der Rieselfelder Karolinenhöhe im Bezirk Spandau von Berlin, Ortsteile Spandau und Gatow (RieselfKarolinLSch V BE), insbesondere hinsichtlich § 5 „Verbotene Handlungen“:
  • wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen,
  • Tiere auszusetzen sowie Hunde außerhalb der Hofstellen unangeleint umherlaufen zu lassen?

2. Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt der Bezirk sicher, dass diese Verbote eingehalten werden und der Schutzzweck sowie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts gemäß der Verordnung gewährleistet werden?

Milieuschutz oder nicht?

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ist es zutreffend, dass laut Erhaltungsverordnung in den Milieuschutzgebieten z. B. die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen unterbunden werden soll?
  2. Ist es zutreffend, dass für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen die zuständige Bauaufsichtsbehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellt?
  3. Wie begründet das Bezirksamt Spandau die trotzdem erfolgte Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Milieuschutzgebieten im Jahr 2025?
Radwege okay?

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wer kontrolliert den Zustand der Radwege in Spandau?
  2. Wann und in welchen zeitlichen Abständen werden die Radwege kontrolliert?
  3. Welche finanziellen Mittel stehen für die Instandhaltung der Radwege im laufenden Haushalt zur Verfügung?
  4. Können zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt abgerufen werden?
    • Wenn ja, in welcher Höhe?
  5. Wurden bereits finanzielle Mittel für das Jahr 2026 für die Instandhaltung von Radwegen aus dem Landeshaushalt beantragt?

5.1 Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Vorhaben?

  1. Besteht aktuell die Gefahr, dass Radwege aufgrund ihres schlechten Zustands gesperrt werden müssen?

6.1 Wenn ja, wo?

Unbefestigte Zuwegung zum DJK-Vereinsgelände

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Zuwegung, die durch eine Parkanlage zum Vereinsgelände des DJK über einen unbefestigten Weg erfolgt und dieser bei Vereisung oder starken Regenfällen kaum passierbar ist?
  2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Zuwegung zum Vereinsgelände dauerhaft zu befestigen oder anderweitig zu verbessern, um eine sichere Nutzung ganzjährig, insbesondere für in ihrer Mobilität eingeschränkte Nutzer, zu gewährleisten?

Anträge

Fahrradfreundliches Spandau III

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Gutsstraße in Kladow im Bereich des historischen Kopfsteinpflasters so weit ertüchtigt werden kann, dass sie auch von Radfahrern ungefährdet genutzt werden kann.

Begründung

Die Gutsstraße ist der direkte Weg von Groß Glienicke nach Kladow und ist bereits im westlichen Bereich fahrradtauglich ausgebaut. Lediglich auf Spandauer Gebiet ist die Straße durch das historische Kopfsteinpflaster für Radfahrende nur schwer befahrbar.

Es bietet sich an, hier eine direkte, durchgängig mit dem Rad befahrbare Verbindung zu schaffen, da als weitere Verbindung zwischen Groß Glienicke und Spandau sonst nur die stark durch PKW, Bus und LKW frequentierte B 2 zur Verfügung steht.