März 2018

Anfragen

Staakener Neubaugebiete an das BVG-Netz

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wann ist damit zu rechnen, dass die Staakener Neubaugebiete südlich der Heerstraße (Einmündung des Nennhauser Damm) mit einer durchgängigen Verbindung an das BVG-Netz angebunden werden?
2. Wie werden sich die Taktzeiten gestalten?
3. Wurde berücksichtigt, dass mit der Bebauung von mehr als 70 Grundstücken auch Familien mit schulpflichtigen Kindern dort einziehen werden, die den öffentlichen Personennahverkehr für den Weg zur Schule nutzen werden?
4. Sind noch bauliche Veränderungen notwendig und wann werde diese ggf. umgesetzt?

ITB ohne Spandau?

Wir fragen das Bezirksamt:

Wie bewertet das Bezirksamt die Präsenz des Bezirks Spandaus auf der Internationalen Tourismus Börse (ITB)?

 

Anträge

Erschließung der Insel Gartenfeld

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die großräumige Erschließung der Insel Gartenfeld durch Straße und öffentlichen Personennahverkehr in Abstimmung mit allen Betroffenen umgehend geplant und umgesetzt wird.

Begründung:
Auf der Insel Gartenfeld soll ab 2020 ein neues Wohnquartier mit ca. 3700 Wohnungen entstehen. Derzeit ist die Insel Gartenfeld lediglich durch eine Straße und nur mit 2 Buslinien zu erreichen. Hier muss vor Baubeginn umfassend geplant und auch schon gebaut werden, um das Projekt ab 2020 realisieren zu können. Aufgrund der Kürze der Zeit sind die Planungen schnellstmöglich zu beginnen.

Spreeradweg mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Planung und den Bau des durch sechs Berliner Bezirke führenden Rad- und Wanderwegs an der Spree für den Spandauer Teil an die landeseigene InfraVelo GmbH zu übertragen. Dabei ist in Absprache mit dem Bezirksamt sicherzustellen, dass für das Vorhaben schnellstmöglich eine umfassende Bürgerbeteiligung eingeleitet wird.

Begründung:
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat beschlossen, den Rad- und Wanderweg an der Spree schnellstmöglich fertig zu stellen. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen bereit. Dies betrifft auch Spandauer Gebiet und stellt eine attraktive Verbindung von Spandau in die Innenstadt dar. Da der Spreeradweg durch sechs Berliner Bezirke führt, ist eine Planungsverantwortung bei der landeseigenen InfraVelo GmbH sinnvoll. Dadurch werden auch keine personellen Ressourcen im Bezirk gebunden, die für weitere Radwegeplanungen dringend benötigt werden. Bei der Planung sollte im Bezirk frühestmöglich eine Bürgerbeteiligung erfolgen, da unter anderem auch die Zuwegung zum Rad- und Wanderweg an möglichst vielen Stellen gesichert werden sollte. Nur so kann der größtmögliche Nutzen für radelnde Spandauerinnen und Spandauer erzielt werden.

Förderbedarf für Fahrradstellplätze

Das Bezirksamt wird beauftragt, Förderbedarf für Fahrradstellplätze bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bis zum 31.05.2018 anzumelden und eine entsprechende Planung einzureichen. Hierbei sind besonders Umsteigeknotenpunkte und Endhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs am Rand des Bezirks zu betrachten und bei der Planung zu berücksichtigen.

Begründung:
Der Fahrradverkehr in Berlin nimmt kontinuierlich zu. Das ist auch gut so. Leider mangelt es immer noch an der Möglichkeit, das Fahrrad gesichert unterzustellen, besonders, wenn im Anschluss der öffentliche Personennahverkehr genutzt wird. Besonders am Stadtrand nutzen viele das Fahrrad.Da die Senatsverwaltung hierfür Fördermittel bereit stellt, sollte der Bezirk hier schnellstmöglich handeln, um Spandau für den Radverkehr attraktiver zu machen.

Milieuschutzgebiet in der Neustadt I

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Einleitung der Voruntersuchung für die Einrichtung eines Erhaltungsgebietes in der Spandauer Neustadt zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich soll dabei das Gebiet rund um den Lutherplatz sein, begrenzt im Norden durch die Neue Bergstraße, im Westen durch die Schönwalder Straße, im Süden durch die Straße Am Koeltzepark und im Osten durch die Neuendorfer Straße.

Begründung:
Der Wohnungsmarkt in Berlin wird enger und der Aufwertungsdruck auch in den Bezirken außerhalb des S-Bahn-Rings wird größer. Um die Bevölkerungsstruktur und den bestehenden Wohnraum in bestimmten Gebieten Spandaus vor Umwandlung und baulicher Veränderung zu schützen, wird das Bezirksamt beauftragt die Voraussetzungen zu schaffen, dass durch entsprechende Voruntersuchungen die räumlichen Geltungsbereiche geklärt werden und so. „Milieuschutzgebiete“ auch im Bezirk Spandau eingerichtet werden.

Milieuschutzgebiet in der Wilhelmstadt I

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Einleitung der Voruntersuchung für die Einrichtung eines Erhaltungsgebietes in der Wilhelmstadt zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich soll dabei das Gebiet in der östlichen Wilhelmstadt sein, begrenzt im Norden durch die Franzstraße, im Westen durch die Pichelsdorfer Straße, im Süden durch die Genfenbergstraße und im Osten durch die Götelstraße.

Begründung:
Der Wohnungsmarkt in Berlin wird enger und der Aufwertungsdruck auch in den Bezirken außerhalb des S-Bahn-Rings wird größer. Um die Bevölkerungsstruktur und den bestehenden Wohnraum in bestimmten Gebieten Spandaus vor Umwandlung und baulicher Veränderung zu schützen, wird das Bezirksamt beauftragt die Voraussetzungen zu schaffen, dass durch entsprechende Voruntersuchungen die räumlichen Geltungsbereiche geklärt werden und so. „Milieuschutzgebiete“ auch im Bezirk Spandau eingerichtet werden.

„Milieuschutzgebiete“ also soziale Erhaltungsverordnungen haben gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen.

Im Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen ebenso einer Genehmigung. Sofern durch die Maßnahmen der Schutzzweck der Milieuschutzverordnungen betroffen ist, werden die Maßnahmen versagt.