Anfragen
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie viele Bäume auf öffentlichen Flächen im Stadtteil Siemensstadt sind derzeit
vom Eichenprozessionsspinner befallen?
2. Wie viele Mitarbeitende mit welchem Stundenumfang sind bisher im Einsatz,
um die Schädlingsbekämpfung in Siemensstadt durchzuführen?
3. Wie viele Bäume wurden bisher in Siemensstadt gegen den
Eichenprozessionsspinner behandelt?
4. Warum besteht keine Meldepflicht für Befall auf privaten Flächen?
5. Welche Präventionsmaßnahmen ergreift das Bezirksamt, um einer zukünftigen
Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners vorzubeugen?
6. Wie ist der Stand des im Pressemitteilung vom 19.06. erwähnten Masterplans
zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners?
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie viele Kitaplätze werden ab 2025 frei? (Bitte nach Bezirksregionen
aufschlüsseln.)
2. Wie viele Interessensbekundungen für Kitaplätze wurden für Herbst 2025
angemeldet?
3. Wie wird die Anzahl der Interessensbekundungen erfasst, die auf
unterschiedlichen Wegen (laut Antwort auf Drucksache 1859/XXI über Kita-
Navigator, per Anmeldeformular, telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort)
die Kindertagesstätten erreichen?
4. Wie geht das Bezirksamt damit um, dass einige Familien trotz ihres
angekündigten Wunsches keinen Kitaplatz bekommen?
5. Sollte sich aus der Anzahl angebotener Plätze und der Zahl der
Interessensbekundungen in Spandau ein Kitaplatzmangel ergeben, was wird
dagegen unternommen?
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wer ist für die Erhaltung des Biotops (ehemaliges Hafenbecken) im
Wröhmännerpark zuständig?
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um einer Verlandung vorzubeugen?
3. Wer ist für die Beseitigung der sich im Sommer bildenden Algen zuständig, um
einer möglichen Geruchsbildung entgegenzuwirken?
4. Wie wird die Frischwasserzufuhr geregelt?
5. Stimmt es, dass sich bei der Errichtung des Biotops der NABU in Spandau
dafür eingesetzt hat und auch eine Pflegebeteiligung zugesagt wurde?
6. Wenn ja, wird diese Pflegebeteiligung aktuell wahrgenommen?
Anträge
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass dauerhaft eine Lichtzeichenanlage am REWE-Markt an der Kreuzung
Brunsbütteler Damm / Haberlandweg / Barmbeker Weg eingerichtet wird.
Begründung
Nach dem Bau des REWE-Marktes hat sich das ohnehin schon hohe
Verkehrsaufkommen an der genannten Kreuzung weiter verschärft. Die Einrichtung
einer Lichtzeichenanlage ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und der besseren
Verkehrslenkung nach wie vor dringend erforderlich.
Wir bringen diesen Antrag 1670/XIX aus dem Jahr 2015 in leicht abgewandelter
Form erneut ein, da das Bezirksamt laut einem Zwischenbericht aus dem Jahr 2017
zwar angekündigt hatte, „fristgerecht erneut Bericht zu erstatten“, dies aber bis heute
nicht erfolgt ist. Das Verfahren wurde offenbar nicht weiterverfolgt, obwohl die
Thematik keineswegs abgeschlossen ist. Dieses Versäumnis muss dringlichst
behoben werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob der Radverkehr in der Wilhelmstadt durch
Anbringen eines Zusatzschildes „Radverkehr frei“ von der Földerichstraße über die
Weißenburger Straße oder die Sprengelstraße an den Radweg der Wilhelmstraße
angebunden werden kann.
Begründung
Aktuell ist die Wilhelmstraße über die vorgenannten Straßen lediglich durch einen
Fußweg zu erreichen. Um den Radfahrenden das Erreichen des Radwegs in der
Wilhelmstraße zu ermöglichen, ohne die kopfsteingepflasterten Straßen im Gebiet
der Wilhelmstadt befahren zu müssen, soll geprüft werden, ob im Zuge der
Sprengelstraße oder der Weißenburger Straße durch Anbringung eines
Zusatzschildes „Radverkehr frei“ eine Möglichkeit geschaffen werden kann. Dies
würde auch das Umfahren der für den Radverkehr schlecht geeigneten Pichelsdorfer
Straße und Adamstraße erleichtern und die Sicherheit der Radfahrenden erheblich
erhöhen.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt dafür einzusetzen, dass an geeigneten Kreuzungen im
Bezirk Spandau Verkehrszeichen „Grüner Pfeil nur für den Radverkehr“ (Zeichen
721) installiert werden.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, in eigener Zuständigkeit auf
bezirklich verwalteten Straßen geeignete Kreuzungen zu identifizieren und dort –
soweit rechtlich und verkehrstechnisch zulässig – die Umsetzung des Zeichens 721
selbst zu veranlassen.
Begründung
Seit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung im April 2020 ist es möglich, den
sogenannten „Grünen Pfeil“ ausschließlich für den Radverkehr (Zeichen 721)
einzusetzen. Dieses Zeichen erlaubt es Radfahrenden, nach vorherigem Anhalten
bei roter Ampel sicher nach rechts abzubiegen, sofern dabei niemand gefährdet wird.
Die Einführung solcher Grünpfeile kann Wartezeiten für Radfahrende reduzieren und
zur Förderung des Radverkehrs sowie zur allgemeinen Verkehrsverflüssigung
beitragen – ohne den Fuß- oder Kfz-Verkehr zu beeinträchtigen.
Gerade an Kreuzungen mit hoher Radverkehrsfrequenz, langen Ampelphasen und
guter Sichtbeziehung bietet sich die Maßnahme an. Der Bezirk sollte daher aktiv
Standorte identifizieren, bei denen eine Umsetzung rechtlich und praktisch möglich
ist, und diese eigenständig umsetzen – zumindest auf Straßen in bezirklicher
Zuständigkeit.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine generelle Ausnahmegenehmigung oder spezielle
Regelungen zu erlassen, die eine uneingeschränkte Durchfahrt sowie Be- und
Entladung für Fahrzeuge zur Krankenbeförderung (Krankentransportwagen – KTW
und Behindertentransportwagen – BTW) in die Altstadt Spandau ermöglichen.
Begründung
Die aktuelle Verkehrssituation in der Altstadt Spandau erschwert die direkte Anfahrt
medizinischer Einrichtungen, insbesondere der Ärztehäuser/Arztpraxen an folgenden
Standorten, z. B.:
• Markt 1
• Markt 2–3
• Markt 5
• Carl-Schurz-Straße
• Breite Straße
Fahrzeuge zur Krankenbeförderung können häufig nur in umliegenden Straßen
parken, was Patientinnen, Patienten und Personal Gehstrecken von über 50 Metern
auf unebenem Boden zumutet. Dies ist besonders für mobilitätseingeschränkte oder
akut erkrankte Personen eine erhebliche Belastung.
Zudem führt die derzeitige Regelung zu Unsicherheit bei Fahrerinnen und Fahrern
von Krankenbeförderungsfahrzeugen: Nach 11 Uhr drohen bei der Einfahrt in die
Altstadt Bußgelder, die bei Vollstreckung vom Personal selbst getragen werden
müssen – selbst wenn ein medizinisch dringender Transport erforderlich ist. Diese
Rechtsunsicherheit behindert eine verlässliche und zeitnahe Patientenversorgung.
Um eine barrierefreie und sichere Erreichbarkeit medizinischer Einrichtungen zu
gewährleisten, ist eine uneingeschränkte Durchfahrt für KTW und BTW notwendig.
Wir bitten daher um die Einrichtung klar geregelter Ausnahmen oder
unbürokratischer Durchfahrtsberechtigungen, um die medizinische Versorgung in der
Altstadt Spandau nachhaltig zu sichern.